Xiaomi Mi Bunny Watch 3 vorgestellt

mi-bunny-watch-3 Mi Bunny Watch 3

Still und heimlich hat Xiaomi im Schatten des Mi A2 Launches in Europa auch den chinesischen Store um ein neues Produkt erweitert. Es handelt sich um eine Smartwatch für Kinder, welche auf den Namen "Mi Bunny Watch 3" hört. Die Smartwatch bietet eine sehr lange Akkulaufzeit von bis zu 30 Tagen und ist darüber hinaus mit einem 1,41" AMOLED Display (320 x 360) und LTE Unterstützung per Nano SIM ausgestattet. Sogar GPS ist mit an Bord. Das Gehäuse ist IP7X zertifiziert und somit gegen Spritzwasser geschützt. Das Gehäuse besteht aus widerstandsfähigem TPU. Neben diversen kindgerechten Fitnessfunktionen, bietet die Xiaomi Mi Bunny Watch 3 auch eine interessante Funktion mit der integrierten 2MP Kamera. In Verbindung mit einer App lassen sich so z.B. Pflanzen identifizieren.

Import nicht zu empfehlen

Auch wenn die Mi Bunny Watch 3 interessant aussieht und man bei einem Preis von nur 599 Yuan (76€) schnell in Versuchung kommt, seinen Kindern ein Geschenk zu machen, ist ein Import nicht zu empfehlen. Das hat drei Gründe. Einmal ist die Smartwatch derzeit nur auf chinesisch Nutzbar und ob es eine deutsche Firmware geben wird, ist fraglich. Hinzu kommt, dass sich LTE in Deutschland nur eingeschränkt nutzen lässt, da kein Band 20 unterstützt wird. Der wichtigste Grund ist allerdings, dass der Import schlichtweg illegal ist und ihr euch dabei Strafbar macht. Seit 2017 hat die Bundesnetzagentur Gerätschaften mit "heimlicher Abhörfunktion" verboten. Darunter fallen leider auch Smartwatches mit integrierten Kameras. Ein Import kann also u.U. teuer werden.

Quelle
Xiaomi

 

Kommentare 2

Oskar am Mittwoch, 25. Juli 2018 16:07

Es sind nicht grundsätzlich alle Smartwatches mit Kameras verboten. Im Gegenteil geht die Bundesnetzagentur auf Kameras überhaupt nicht ein. Es geht vielmehr um Tonaufnahmen. Hier zeigt sich auch gleichd das Problem, denn über Mikrofone verfügen ja bekanntermaßen nahezu alle Smartwatches.

Entscheidend ist daher laut Bundesnetzagentur ob die Uhr über eine versteckte (d.h. vom Träger nicht zu erkennende und von außerhalb kontrollierte) Abhörfunktion verfügt.
Ob das bei dieser Uhr der Fall ist weiß ich nicht, ich habe auf anderen Seiten Hinweise darauf gelesen dass es wohl so sein könnte und gehe daher davon aus, dass sie wohl verboten ist. Wollte das hier trotzdem mal einwenden.

Hier
der Link zur Info-Seite der Bundesnetzagentur.

Es sind nicht grundsätzlich alle Smartwatches mit Kameras verboten. Im Gegenteil geht die Bundesnetzagentur auf Kameras überhaupt nicht ein. Es geht vielmehr um Tonaufnahmen. Hier zeigt sich auch gleichd das Problem, denn über Mikrofone verfügen ja bekanntermaßen nahezu alle Smartwatches. Entscheidend ist daher laut Bundesnetzagentur ob die Uhr über eine versteckte (d.h. vom Träger nicht zu erkennende und von außerhalb kontrollierte) Abhörfunktion verfügt. Ob das bei dieser Uhr der Fall ist weiß ich nicht, ich habe auf anderen Seiten Hinweise darauf gelesen dass es wohl so sein könnte und gehe daher davon aus, dass sie wohl verboten ist. Wollte das hier trotzdem mal einwenden. [url=https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/VerbraucherInformation.pdf?__blob=publicationFile&v=3] Hier[/url] der Link zur Info-Seite der Bundesnetzagentur.
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