EU: Ende der fest verbauten Akkus?

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Zu Beginn des "Smartphone Zeitalters" war es mit relativ wenigen Ausnahmen die Regel, dass die Akkus der Geräte vom Nutzer wechselbar waren. Diese Zeiten sind allerdings lange vorbei, denn im Zuge von immer schlankeren und aufwendigen Smartphone Designs bei zeitgleich größeren Akkus, wurden die Zellen fest in die Geräte integriert. Ein Tausch ist zwar prinzipiell immer noch möglich, jedoch erfordert dies neben dem teils aufwendigen Öffnen der Smartphones auch das Lösen von Kleber, mit welchem die Akkus für gewöhnlich im Inneren an Ort und Stelle gehalten werden.

Da Akkus eine begrenzte Lebensdauer haben, ist diese Praktik schon lange nicht nur den Anwendern, sondern auch Umweltschützern ein Dorn im Auge. Nach dem Ende der Akkulebensdauer landen viele Smartphones auf dem Müll, da die Nutzer sich den oftmals komplizierten Tausch eines verklebten Akkus nicht zutrauen und / oder kein Geld für den häufig teuren Tausch durch den Hersteller oder Dienstleister ausgeben möchten.

Die EU will deshalb schon länger der Praktik von verklebten und durch den Nutzer nur schwer tauschbaren Akkus in Smartphones und anderen Endgeräten entgegenwirken. Und genau diesbezüglich gab es nun in den letzten Tagen einen finalen Vorstoß. Neben neuen Vorgaben zum Recycling von Batterien hat sich das EU Parlament jetzt auch auf eine Regelung zum Umgang mit fest verklebten Akkus geeinigt. Nach einer Übergangsfrist dürfen bis spätestens Ende 2027 keine fest verklebten Akkus mehr eingesetzt werden. Die Akkus müssen durch den Nutzer einfach zu tauschen sein. Einfach zu tauschen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Batteriezelle durch den Nutzer mit handelsüblichen Werkzeugen entnommen werden kann. Spezialwerkzeug darf also nicht nötig sein. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Fest verklebt dürfen Akkus weiterhin in Geräten sein, welche für den Einsatz in "rauen" Bedingungen konzipiert sind und somit z.B. in den Kontakt mit Wasser kommen können. Eine Verklebung oder ähnliche erschwerende Maßnahmen sind außerdem auch dann noch erlaubt, wenn der Hersteller die entsprechenden Werkzeuge und Hilfsmittel im Lieferumfang des Gerätes beilegt. Ist Spezialwerkzeug zum Öffnen nötig, muss dieses also mitgeliefert werden. Gleiches gilt für eventuell notwendige Lösemittel oder Hitzepads zum Auftrennen des Klebers unter dem Akku.

Durch diese Ausnahmeregelungen ist davon auszugehen, dass sich an der aktuellen Situation zumindest bei den Smartphones wenig ändern wird. Einfach wechselbare Akkus würden tiefgreifende Änderungen am Design der aktuellen Smartphones erfordern und in mancher Hinsicht auch einen Rückschritt bedeuten. Unter diesem Aspekt scheint es unrealistisch, dass die Smartphone Hersteller in Zukunft wieder zurück zu einem "modularen" Aufbau mit einfach abnehmbarer Rückabdeckung für den Akkutausch wechseln. Stattdessen scheint es realistischer, dass wir künftig mehr wasserdichte Smartphones sehen werden - selbst bei günstigen Modellen.

Ein Wasserschutz lässt sich im Regelfall einfacher und günstiger umsetzen und erlaubt weiterhin eine Vollintegration der Batteriezellen mitsamt Verklebung, ohne dass sich am Design heutige Smartphones großartig etwas verändern müsste. Sollte sich diese Vermutung bewahrheiten, wird sich für Endanwender also nicht viel ändern. Lediglich einen Vorteil wird es geben: Die Verfügbarkeit von Ersatzakkus muss künftig für 5 Jahre ab Verkaufsstart des Modells gegeben sein. Wer also vor der Bastelei beim Tausch eines fest verbauten Akkus nicht zurückschreckt, kann künftig immerhin sicher sein, auch einen passenden Ersatz zu bekommen, was ja bisher unter Umständen nicht ganz einfach war.

 

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Samstag, 27. April 2024

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