Von ChinaMobileMag auf Mittwoch, 18. März 2026
Kategorie: News

Chuwi Betrug jetzt auch in China Thema: AMD schaltet sich ein, Chuwi UBox ebenfalls betroffen

Der Prozessorbetrug rund um Chuwi-Geräte mit angeblichem AMD Ryzen 5 7430U weitet sich schon wieder aus. Mit der Chuwi UBox wurde nun ein drittes betroffenes Modell identifiziert, ein chinesischer Händler hat einen Rückruf gestartet, und AMD hat sich erstmals offiziell zu dem Fall geäußert. Für Chuwi wird die Lage von Woche zu Woche schwieriger. Wir hatten als erste Publikation an dieser Stelle berichtet. Zuletzt wurde auch bekannt, dass weitere Modelle betroffen sind.

Drittes betroffenes Modell: Die Chuwi UBox 7430U

Bislang waren mit dem Chuwi CoreBook X 7430U und dem CoreBook Plus 7430U zwei Laptop-Modelle von Chuwi als betroffen bekannt. Bei Ninkear war es das Ninkear A15 Pro. Nun gesellt sich ein weiteres Chuwi Gerät dazu: Die Chuwi UBox 7430U, ein Mini PC, der ebenfalls mit dem AMD Ryzen 5 7430U beworben wird. Der Hongkonger Händler "Hornington Computer Company" hat bei der Überprüfung eigener Lagerbestände auch in diesem Modell den AMD Ryzen 5 5500U vorgefunden, wiederum mit manipulierter Firmware, die nach außen hin die Identität des beworbenen Chips vortäuscht.

Damit sind nun insgesamt drei Chuwi-Produkte betroffen, die mit diesem Prozessor vermarktet werden. Andere Modelle des Herstellers, wie die von uns getestete Chuwi UBox 6600H oder das CoreBook Air, sind nach aktuellem Stand ordnungsgemäß bestückt. Der Betrug ist also nicht pauschal auf sämtliche Chuwi-Produkte übertragbar, sondern hängt spezifisch an Geräten mit dem vermeintlichen Ryzen 5 7430U, die mutmaßlich allesamt vom Auftragsfertiger "Emdoor Digital" stammen. Ob es hier einen Zusammenhang gibt, ist jedoch nach wie vor nicht geklärt und somit auch die Schuldfrage weiterhin offen.

Spannend ist an der Sache, dass Chuwi zu den wenigen kleinen China-Marken gehört, die ihre Produkte auch auf dem Heimatmarkt anbieten und nicht nur für den Export agieren. Dass nun auch der Heimatmarkt auf das Thema aufmerksam wird, setzt Chuwi natürlich stärker unter Druck und dürfte auch das Risiko von rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen deutlich vergrößern.

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Hongkonger Händler startet Rückruf

Hornington Computer Company hat als Reaktion auf die Vorfälle eine Rückrufaktion für den Hongkonger Markt eingeleitet. Betroffen sind das CoreBook X 7430U, das CoreBook Plus 7430U und die UBox 7430U. Kunden, die eines dieser Geräte über Hornington bezogen haben, können es bis zum 31. Mai 2026 zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück. Das ist zunächst eine lokal begrenzte Maßnahme, sie zeigt aber, wie ernst Händler in der Region den Vorfall nehmen. Gleichzeitig hat Hornington nach eigenen Angaben Chuwi kontaktiert und eine detaillierte Erklärung sowie eine vollständige Bestandsprüfung gefordert.

Bleibt zu hoffen, dass sich Chuwi gegenüber dem Händler kooperativer zeigt, denn zumindest bei uns herrscht mittlerweile Funkstille. Nachdem es bisher wenigstens noch Antworten mit Vertröstungen vom Pressekontakt gab, reagiert Chuwi mittlerweile gar nicht mehr auf unsere Anfragen. Der bislang zuständige Pressekontakt ist schlichtweg nicht mehr zu erreichen, weitere Stellungnahmen uns gegenüber sind vorerst also nicht zu erwarten. Das ist wenig überraschend, aber dennoch bezeichnend. Anstatt den wachsenden Druck als Anlass zu nutzen, mit Offenheit und konkreten Maßnahmen auf die betroffenen Kunden zuzugehen, zieht sich Chuwi offenbar vollständig zurück. Gegenüber den Kollegen von Notebookcheck soll man sogar mit rechtlichen Schritten wegen Reputationsschäden gedroht haben. Dass diese Drohungen ins Leere laufen dürften, liegt auf der Hand.

AMD schaltet sich ein und behält sich rechtliche Schritte vor

​Die wohl bedeutsamste Entwicklung der vergangenen Tage ist übrigens ein offizielles Statement von AMD, das zunächst gegenüber dem chinesischen Fachportal HKEPC veröffentlicht wurde. AMD stellt darin klar, dass man keinerlei Kenntnis von den Vorgängen hatte und der Verwendung des Namens Ryzen 5 7430U für ein anderes Produkt zu keinem Zeitpunkt zugestimmt hat. Weder an der Produktkennzeichnung noch an den Marketingmaßnahmen für die betroffenen Geräte sei AMD beteiligt gewesen.

Darüber hinaus weist AMD auf eigene, strenge Richtlinien zur Benennung und Kennzeichnung seiner Prozessoren hin und bezeichnet den Vorfall als ernstes Problem, das den geordneten Marktbetrieb störe und Verbraucher irreführe. AMD behält sich ausdrücklich vor, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Welche Partei AMD dabei konkret im Visier hat, lässt die Stellungnahme offen.

Dass AMD sich nun einschaltet, ist ein weiterer Schritt, der den Druck auf alle Beteiligten erhöht. Mit einem der weltgrößten Chipkonzerne im Hintergrund bekommt der Fall eine rechtliche Dimension, die weit über Verbraucherbeschwerden und Medienkritik hinausgeht. Eventuell gelingt es so auch endlich herauszufinden, wer nun tatsächlich für die Vorgänge verantwortlich ist: Die jeweiligen Marken vor den Geräten oder der Auftragsfertiger im Hintergrund? Es bleibt spannend und wir halten euch natürlich auf dem Laufenden.

Quelle(n): HKEPC | Hornington

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